Samstag, 24. November 2018

Rechtschreibprüfung in WORD auf dem iPad (iOS)

Die WORD-App für das iPad bietet auch diverse Schreib- oder Korrekturhilfen. Schreibt man auf der Touch-Tastatur, erscheinen direkt über der Tastatur Wortvorschläge; allerdings nur, wenn in den Einstellungen (> Allgemein > Tastatur) Vorschläge und allenfalls auch Auto-Korrektur eingeschaltet ist.

Die Rechtschreibprüfung, die ebenfalls in den Einstellungen aktiviert werden kann, ist aber eher rudimentär und sogar weniger tauglich als auf dem iPhone. Ärgerlich ist (aus Schweizer Sicht), dass die Korrekturhilfe Deutsch (Schweiz) gar nicht funktioniert, obwohl die Option ja angeboten wird!

Besser funktioniert die Einstellung, wenn man auf Deutsch (Deutschland) umstellt; z.T. aber auch nur dann, wenn man die Rechtschreibprüfung manuell auslöst, d.h. den Text kurz "nach unten zieht". Die Umstellung auf Deutsch (Deutschland) kann über das Menü Überprüfen beim Icon ABC (Korrekturhilfen) vorgenommen werden. Da diese Änderung oft sehr schnell wieder automatisch rückgängig gemacht wird, empfiehlt sich eine kurze Nachkontrolle, ob die Rechtschreibprüfung auch wirklich funktioniert, z.B. mit dem bewusst falsch geschriebenen Wort "unss".

Ist der Text fertig geschrieben, markiert man am besten den ganzen Text und stellt dann nochmals auf Deutsch (Deutschland), falls diese Einstellung vorher dauernd wieder rückgängig gemacht wurde.

Die Einstellung Deutsch (Deutschland) hat aber auch zur Folge, dass das in der Schweiz nicht verwendete Eszett (ß) standardmässig vorgeschlagen und allenfalls übernommen wird. Also: Strasse wird zu Straße.

Erfreulich: Die Rechtschreibprüfung (Korrekturhilfe) funktioniert auch offline (z.B. im Flugmodus bei Aufsätzen).

Eine eigene, genaue Durchsicht des Textes ist aber unerlässlich, denn die automatische Rechtschreibprüfung erfasst längst nicht alle Fehler. Falsche oder fehlende Zeichensetzungen (z.B. Kommas) werden genauso wenig angezeigt wie beispielsweise die falschen Schreibungen im folgenden Satz:
"Ich weis das die Rechtschreibprüfung dum isst und ich selben kontrolliert musste."

Samstag, 10. November 2018

Freie Bilder aus dem Internet: gewusst woher!

Schöne und passende Bilder oder Fotos hat man im Internet schnell gefunden. Aber möchte man sie für eigene Zwecke verwenden, bearbeiten und im World Wide Web veröffentlichen, sind die entsprechenden Urheberrechte zu beachten. Setzt man sich einfach darüber hinweg, landet man schnell in der Fotofalle und hat Anwälte am Hals.
Wie die Inhaberin eines Musikgeschäfts, die ihre Lehrtochter Bilder von Google auf die Homepage des Geschäfts laden liess. Darauf meldete sich ein Anwalt, um eine Entschädigung für die Urheberrechte seines Klienten einzufordern. Gemäss eines Berichtes des "Beobachters" musste die Inhaberin des Musikgeschäfts für fünf verwendete Bilder total 15'000 Euro bezahlen.

Das Schweizer Urheberrecht schützt Inhalte im Internet – etwa Fotos –, wenn eine individuelle, geistige Schöpfung vorliegt. Solche Inhalte dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht öffentlich verbreitet werden. ­Zulässig ist nur die Nutzung für den Eigengebrauch, etwa als Bildschirmhintergrund. Aber wenn man beispielsweise für eine Website – sie gilt als öffentlich – ein fremdes Bild verwendet, verstösst man evtl. gegen das Urheberrecht des Foto­grafen und handelt damit illegal.

Auf Google lässt sich die "Erweiterte Bildersuche" dazu verwenden, Bilder nach Nutzungsrechten zu filtern. Will man die Bilder frei verwenden, nicht kommerziell nutzen, aber verändern, wählt man die Option "frei zu nutzen, weiterzugeben oder zu verändern." Nach diesem Filtern fällt die Ausbeute aber meist recht mager aus.

Deshalb seien hier auch einige Portale empfohlen, die qualitativ gute Bilder kostenlos zur Verfügung stellen. Zu beachten sind aber auch dort die jeweiligen Nutzungsrechte. Auch wenn man diese ­Bilder lizenzfrei und gratis nutzen darf, muss man in manchen Fällen die Quelle angeben.

Mit Creative Commons (CC) können Urheber von Fotos, Videos, Musik, Texten, Gedichten, Kunstwerken usw. in wenigen Klicks Lizenzen für die Weiterverwendung ihrer Werke erstellen.
Drei Beispiele von CC-Lizenzen:


nur Name (Urheber) muss genannt werden

Name muss genannt werden, keine kommerzielle Nutzung erlaubt


Public domain: freie Verwendung, keine Auflagen
Auf CreativeCommons kann nach Bildern gesucht werden, die eine bestimmte CC-Lizenz haben.

www.pixabay.com ist eine internationale Bilddatenbank mit mehr als 1 Mio. gemeinfreien Fotos, Illustrationen und Videos. Die Bilder dürfen kopiert, verändert, verbreitet und auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.



Foto von PEXELS

Alle Fotos auf Pexels können kostenlos für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Eine Namensnennung ist nicht erforderlich. Die Fotos dürfen auch bearbeitet werden.

Wikimedia Commons stellt eine Sammlung von über 50 Mio. (unter Bedingungen) frei verwendbaren Mediendateien (Bilder, Töne, Filme) zur Verfügung. Bei jeder Datei ist am Ende die Creative-Commons-Lizenz genau angegeben. Wikimedia Deutschland stellt einen Lizenzhinweis-Generator zur Verfügung, wenn man Bilder von Wikipedia oder Wikimedia-Commons nicht nur privat nutzen möchte. Dieser Generator soll dabei helfen, Bilder einfach und rechtssicher nachzunutzen.


Es kann natürlich auch von Interesse sein, in Erfahrung zu bringen, wo ein bestimmtes Bild bereits im Internet publiziert wurde. Die geniale Lösung dafür ist tineye.com. Damit lässt sich nicht nur die älteste Veröffentlichung eines Bildes finden, sondern auch die grösste Datei bzw. Auflösung.